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Pflanzenschutzmittel Dokumentation

nach DVO (EU) 2023/564

Dokumentieren Sie ihre Pflanzenschutzmittel Anwendungen einfach digital mit allen nötigen Informationen nach der neuen Durchführungsverordnung (EU) 2023/564

Unser PSM Check hilft ihnen dabei, rechtssichere Entscheidungen bei der Auswahl der Mittel zu treffen und die Anwendung nach geltendem Recht zu dokumentieren.

Wieso PSMCheck?

Intuitive Benutzeroberfläche

Legen Sie ihre Flächen durch einzeichnen oder den Import aus bestehenden GIS Systemen im handumdrehen an und führen Sie Anwendungen in sekundenschnelle durch 🕛

Nur zulässige Mittel

Über unsere Schnittstelle erhalten Sie ausschließlich Mittelvorschläge, die für die Ziel-Kultur nach BVL zugelassen sind ✅

Anwenderfreundlich

PSMCheck ist mit wenigen klicks zu bedienen und dadurch ausgesprochen Anwenderfreundlich 😇

Absoluter Datenschutz

Nur Sie selbst können einen Export der dokumentierten Anwendungen durchführen und niemand sonst hat Zugriff auf die Daten 🔐

Durchführungsverordnung (EU) 2023/564

Hier gehts zur Verordnung

Rechtliche Grundlagen

Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 der Kommission vom 8. März 2023 legt neue Anforderungen für die Aufzeichnung der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln fest. Sie ergänzt die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln.

Ab dem 1. Januar 2026 müssen berufliche Verwender von Pflanzenschutzmitteln detaillierte elektronische oder schriftliche Aufzeichnungen führen, die mindestens drei Jahre aufbewahrt werden müssen.

Pflichtangaben für die Dokumentation

Folgende Informationen müssen bei jeder Pflanzenschutzmittel-Anwendung dokumentiert werden:

Zeitpunkt
Datum der Anwendung (Tag, Monat, Jahr); ggf. auch Uhrzeit!
Ort
Genaue Bezeichnung des behandelten Schlags/Flurstücks mit Flächenangabe
Kultur/Produkt
Bezeichnung der behandelten Kultur oder des behandelten Produkts (EPPO Code & BBCH)
Pflanzenschutzmittel
Handelsname des verwendeten Pflanzenschutzmittels und Zulassungsnummer
Aufwandmenge
Verwendete Menge des Pflanzenschutzmittels
Anwendungsgrund
Grund für die Anwendung (Schädling, Krankheit, Unkraut)
Geräte
Verwendete Applikationstechnik und Gerätenummer
Wetterbedingungen
Temperatur, Windgeschwindigkeit und Niederschlag zum Zeitpunkt der Anwendung

Wichtig: Die Aufzeichnungen müssen den zuständigen Behörden auf Anfrage vorgelegt werden können und mindestens drei Jahre aufbewahrt werden.

Preise & Pakete

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Amtliche Auskunftsstellen für Pflanzenschutz

Hier finden Sie die zuständigen Pflanzenschutzdienste der Bundesländer für Beratung und Auskunft

Baden-Württemberg

Regierungspräsidium Stuttgart

Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart

Bayern

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)

Menzinger Straße 54, 80638 München

Berlin

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt - Pflanzenschutzamt Berlin

Mohriner Allee 137, 12347 Berlin

Brandenburg

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)

Bremen

Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVET) - Pflanzenschutzdienst

Lötzener Straße 3, 28207 Bremen

Hamburg

Behörde für Wirtschaft und Innovation - Pflanzengesundheitskontrolle, Pflanzenschutzamt Hamburg

Auf der Brandshofer Schleuse 4, 20097 Hamburg

Hessen

Regierungspräsidium Gießen - Pflanzenschutzdienst (Dez. 51.4)

Schanzenfeldstraße 8 Gebäude B5, 35578 Wetzlar

Mecklenburg-Vorpommern

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF)

Graf-Lippe-Straße 1, 18059 Rostock

Niedersachsen

Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Pflanzenschutzamt

Wunstorfer Landstraße 11, 30453 Hannover

Nordrhein-Westfalen

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen - Pflanzenschutzdienst

Gartenstraße 11, 50765 Köln-Auweiler

Rheinland-Pfalz

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz

Breitenweg 71, 67435 Neustadt an der Weinstraße

Saarland

Landwirtschaftskammer für das Saarland - Pflanzenschutzdienst

Sachsen

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie - Referat 93 - Pflanzengesundheit

Waldheimer Straße 219, 01683 Nossen

Sachsen-Anhalt

Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) - Dezernat 23 – Allgemeiner Pflanzenschutz, Pflanzengesundheit

Strenzfelder Allee 22, 06406 Bernburg

Schleswig-Holstein

Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein - Abteilung Pflanzenbau, Pflanzenschutz und Umwelt

Grüner Kamp 15-17, 24768 Rendsburg

Thüringen

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 23 – Pflanzenschutz und Saatgut

Die aufgeführten Auskunftsstellen beraten Sie zu Fragen rund um den Pflanzenschutz im Haus- und Kleingarten sowie im professionellen Bereich. Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu PSMCheck und der digitalen Dokumentation