
nach DVO (EU) 2023/564
Dokumentieren Sie ihre Pflanzenschutzmittel Anwendungen einfach digital mit allen nötigen Informationen nach der neuen Durchführungsverordnung (EU) 2023/564
Unser PSM Check hilft ihnen dabei, rechtssichere Entscheidungen bei der Auswahl der Mittel zu treffen und die Anwendung nach geltendem Recht zu dokumentieren.
Legen Sie ihre Flächen durch einzeichnen oder den Import aus bestehenden GIS Systemen im handumdrehen an und führen Sie Anwendungen in sekundenschnelle durch 🕛
Über unsere Schnittstelle erhalten Sie ausschließlich Mittelvorschläge, die für die Ziel-Kultur nach BVL zugelassen sind ✅
PSMCheck ist mit wenigen klicks zu bedienen und dadurch ausgesprochen Anwenderfreundlich 😇
Nur Sie selbst können einen Export der dokumentierten Anwendungen durchführen und niemand sonst hat Zugriff auf die Daten 🔐
Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 der Kommission vom 8. März 2023 legt neue Anforderungen für die Aufzeichnung der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln fest. Sie ergänzt die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln.
Ab dem 1. Januar 2026 müssen berufliche Verwender von Pflanzenschutzmitteln detaillierte elektronische oder schriftliche Aufzeichnungen führen, die mindestens drei Jahre aufbewahrt werden müssen.
Folgende Informationen müssen bei jeder Pflanzenschutzmittel-Anwendung dokumentiert werden:
Wichtig: Die Aufzeichnungen müssen den zuständigen Behörden auf Anfrage vorgelegt werden können und mindestens drei Jahre aufbewahrt werden.
Starten Sie jetzt kostenlos und dokumentieren Sie Ihre Pflanzenschutzmaßnahmen rechtskonform nach DVO (EU) 2023/564.
Transparenzhinweis: Ab 2027 wird ein kleiner monatlicher Beitrag von 3,60 € zzgl. MwSt. erhoben, um die Weiterentwicklung und den Betrieb der Plattform zu sichern. Bis Ende 2026 profitieren Sie von der kostenlosen Nutzung!
Keine Kreditkarte erforderlich • Jederzeit kündbar • Keine versteckten Kosten
Hier finden Sie die zuständigen Pflanzenschutzdienste der Bundesländer für Beratung und Auskunft
Regierungspräsidium Stuttgart
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt - Pflanzenschutzamt Berlin
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVET) - Pflanzenschutzdienst
Behörde für Wirtschaft und Innovation - Pflanzengesundheitskontrolle, Pflanzenschutzamt Hamburg
Regierungspräsidium Gießen - Pflanzenschutzdienst (Dez. 51.4)
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF)
Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Pflanzenschutzamt
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen - Pflanzenschutzdienst
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz
Landwirtschaftskammer für das Saarland - Pflanzenschutzdienst
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie - Referat 93 - Pflanzengesundheit
Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) - Dezernat 23 – Allgemeiner Pflanzenschutz, Pflanzengesundheit
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein - Abteilung Pflanzenbau, Pflanzenschutz und Umwelt
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 23 – Pflanzenschutz und Saatgut
Die aufgeführten Auskunftsstellen beraten Sie zu Fragen rund um den Pflanzenschutz im Haus- und Kleingarten sowie im professionellen Bereich. Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Antworten auf die wichtigsten Fragen zu PSMCheck und der digitalen Dokumentation